Chamonix ist in vielerlei Hinsicht ein einzigartiges Reiseziel. Das gilt auch für den Immobilienmarkt
Unter den Bergresorts ist Chamonix ein deutlicher Außenseiter, was daran liegt, dass es im Sommer mehr Besucher begrüßt als im Winter. Beispielsweise kann die Besucherzahl von 9.000 Einwohnern im Skigebiet bei Veranstaltungen wie dem UTMB im August auf bis zu 130.000 und in der Wintersaison auf bis zu 100.000 ansteigen. Infolgedessen sind die Mietpreise im Tal während der Sommersaison in etwa gleich hoch wie in der Wintersaison. In anderen französischen Skigebieten ist dies nicht der Fall; sie sind im Sommer meist 60–70 % niedriger*.
Dies macht Chamonix zu einem sehr attraktiven Reiseziel für den Erwerb einer Mietimmobilie.
Dieser starke Zwei-Jahreszeiten-Mietmarkt ist reizvoll für Immobilienbesitzer, die ihre Objekte vermieten, und hat die Nachfrage stark angetrieben. Die Preise sind in den letzten drei bis fünf Jahren jährlich um fünf bis zehn Prozent gestiegen. Ausgehend von einem niedrigeren Niveau als viele andere große Skigebiete, zählt Chamonix nun zu den preislich stärksten Skigebieten.
Das ist der Grund für die Einführung des „Loi Le Meur“ (auch bekannt als „Loi Anti-AirBnB“) im Jahr 2024 – Chamonix war das erste Skigebiet in Frankreich, das diese Maßnahme umgesetzt hat.
Tötet dies sprichwörtlich die goldene Gans?
Einerseits liegt allen Skigebieten daran, dem Immobilienmangel und den hohen Preisen auf ihren lokalen Immobilienmärkten entgegenzuwirken. Wir sind überzeugt, dass andere Skigebiete in Frankreich das Chamonix-Modell genauer unter die Lupe nehmen werden und wir würden uns nicht wundern, wenn andere Skigebiete es teilweise übernehmen würden. Einige Skigebiete weisen proaktiv Bauland ausschließlich für Einheimische aus. Andererseits ist der Tourismus natürlich eine Goldgrube; die Gemeinden sind eng miteinander verbunden, und in manchen Skigebieten haben die lokalen Bauträger großen (politischen) Einfluss.
Wir waren bereits der Meinung, dass das „Loi Le Meur“ den Bau von Mietwohnungen deutlich bremsen würde. Zudem war die Wirtschaftlichkeit des erweiterten Sozialwohnungsprogramms für Bauträger bereits fragwürdig geworden, da nur große nationale Bauträger Projekte rechtfertigen konnten. 2023 wurde ein Wohnsteuerzuschlag auf Zweitwohnungen von bis zu 60 % eingeführt.
Um Klartext zu sprechen: Käufer von Ferien- und Zweitwohnungen können in Chamonix weiterhin kaufen, allerdings beschränkt sich die Auswahl auf den Wiederverkauf auf dem Zweitmarkt, von dem es nur eine begrenzte Anzahl gibt.
Unbeabsichtigte Folgen
Ironischerweise erleben wir in Frankreich derzeit ein Tauziehen zwischen zwei unterschiedlichen Regimen. Die „Résidences de Tourisme“, „Loi Montagne“ und die Mehrwertsteuer-Rückerstattungsprogramme sollten die wirtschaftliche Aktivität in Ferienorten (in ganz Frankreich) fördern, die Vermietung von Unterkünften in Abwesenheit der Eigentümer fördern und ein hohes Angebot an „warmen Betten“ vor Ort gewährleisten. Nun haben wir ein lokal umgesetztes Gesetz, das das Gegenteil fördert – man hüte sich vor unbeabsichtigten Folgen!
Wie wird sich das auswirken? Unserer Meinung nach könnte das Schweizer „Lex Weber“ als Präzedenzfall dienen. Dieses Gesetz schränkt den Neubau von Nicht-Hauptwohnsitzen in Ferienorten ein, in denen der Bestand an Zweitwohnungen bereits 20 % des Gesamtbestands übersteigt. Dies führt zu einem geringeren Angebot an Immobilien für Nicht-Anwohner oder Käufer von Zweitwohnungen in Schweizer Skigebieten, was die Preise gegenüber Erstwohnsitzen in die Höhe treibt.
Pressemitteilung der Mairie de Chamonix: https://tinyurl.com/mbbar7zx
* Quelle: Cimalpes